Haben Blogger Angst vor dem Impressum?!

This post will only be available in German as it is based on German laws. 

*Ich erteile keine Rechtsberatung mit diesem Post, sondern fasse lediglich die derzeitige Rechtslage zusammen*


Impressumspflicht besteht für uns Blogger. 

Da gibt es kein aber und auch kein drum herum. Dennoch muss ich immer wieder feststellen, dass viele Blogger die Angaben, die in das Impressum gehören, eben nicht angeben wollen. Ich könnte jetzt locker zehn große Blogger nennen, deren Impressum unvollständig ist und die somit eine Abmahnung riskieren…

Von der Impressumspflicht ausgenommen sind lediglich „private Blogs“, d.h. solche, die nur durch Passwort zugänglich sind. Alle anderen Blogs fallen unter dem Begriff öffentlich und haben somit eine Impressumspflicht.

 

Was muss im Impressum aufgeführt werden? Der § 5 TMG formuliert dies ganz klar: 

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

  • a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
  • b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
  • c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,

7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

Der § 55 RstV verlang sogar eine Angabe über den Verantwortlichen des redaktionellen Inhalts.

Warum aber gehen Blogger diesen wirklich eindeutigen Angaben nicht nach?

Viele wollen eben nicht ihre Privatadresse angeben, da sie Angst haben, jemand könnte diese Angaben missbrauchen. Leider riskieren wir aber mit unvollständigen eine Abmahnung und das kann teuer werden. Vor allem, weil es doch so eindeutig ist. Und eindeutig ist auch die deutsche Gesetzeslage was den Datenmissbrauch und Ähnliches angeht. Also sollte man lieber ein vollständiges Impressum angeben. Wenn ihr ein Büro habt, könnt ihr dies im Impressum angeben und nicht eure Privatadresse.

Viele wollen auch nicht ihre private Telefonnummer angeben. Ich kann das verstehen. Natürlich ist das ein Eingriff in die Privatsphäre und niemand möchte ungebetene Anrufe bekommen. Aber auch hier lauft ihr Gefahr eine Abmahnung zu kassieren. Ihr könnt euch ein Prepaid Handy bzw. Simcard zulegen und diese Nummer im Impressum angeben und das Problem ist gelöst.

Also liebe Blogger, der § 5 TMG ist klar formuliert. Die Angaben müssen leider ins Impressum, ob ihr wollt oder nicht. Ausreden wie (ask for Address) oder nur Name und E-Mail werden euch vor keiner Abmahnung retten.

Ich selbst habe alle Angaben im Impressum und noch keine schlechte Erfahrung damit machen können. Ich hoffe, meine kleine Zusammenfassung hat die Rechtslage noch einmal erklärt und dargestellt.

Wie seht ihr das? Mich würde eure Meinung zum Impressum interessieren, also kommentiert gerne.

 

2 Kommentare

    1. Malia Keana

      Wenn du einen empfehlen kannst, dann gerne hier posten. Ich wollte nur auf die rechtlichen Rahmenbedingungen aufmerksam machen und persönlich nutze ich keinen. Daher konnte ich jetzt keinen angeben.

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