Update: Kennzeichnungswahnsinn auf Instagram

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Nun, etwas verspätet (sorry dafür), aber auf jeden Fall aktuelle Update hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Instagram und Blogposts.

  • Bezüglich der Blogposts kann ich nur auf meinen letzten Post verweisen, denn hier hat sich nicht wirklich grundlegend etwas geändert.

Anders ist es jedoch was Instagram angeht.

Der Hintergrund: viele große und kleine Blogger wurden in den letzten Wochen und Monaten abgemahnt, da sie ihre Postings nicht ausreichend gekennzeichnet hatten. Viele haben sich dagegen gewehrt, aber wie es scheint, geben die Gerichte den Abmahnern und nicht den Bloggern recht.

Was heißt das für uns?

Bisher sind wir davon ausgegangen, dass man nur Postings als Werbung (und das klar erkennbar) markieren musste, wofür wir Geld oder Produkte oder einen Geldwerten Vorteil erhalten haben. Aufgrund des neuen Urteils gegen die Bloggerin Vereni Frost müssen wir nun jedoch alles markieren (egal, ob wir Produkte selbst gekauft haben, egal ob Ort oder Freund den wir taggen, denn wir machen einfach Werbung). Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um Blogger mit einer großen Reichweite (100k Follower) oder kleineren Reichweite (3k Follower) handelt.

Ab jetzt muss alles markiert werden und meiner Meinung nach, wird es somit leider nur Undurchsichtiger als Transparenter. Denn der Follower kann nun nicht mehr unterschieden, ob es sich hier tatsächlich um bezahlte Werbung handelt, oder ob der Blogger die Produkte einfach nur selbst gekauft hat und einfach auf dem Bild trägt.

Die Gründe für die Verurteilung von Vreni waren folgende, laut Gericht:

“Mitnichten handelt es sich bei der Antragsgegnerin um eine Privatperson, die ihre persönlichen Vorlieben im Internet veröffentlicht.”

“Die Antragsgegnerin ermöglicht es diesen Unternehmen, einem interessierten Publikum ihre Produkte zu präsentieren und – was zum Teil in den Instagram-Accounts der Unternehmen oder mit diesen verlinkten Internetauftritte auch geschieht-  ihre Waren zum Kauf anzubieten.”

“Zumindest Teile der angesprochenen Verkehrskreise, zu denen nicht nur internetaffine, im Bereich Social Media erfahrene Nutzer gehören, sondern die breite Öffentlichkeit und insbesondere auch Kinder und Jugendliche, die weniger aufmerksam und lesegeübt sind und sich erstmals mit solchen Posts befassen, werden den kommerziellen Zweck nicht sofort erkennen, sondern davon ausgehen, dass sie Beiträge der Antragsgegnerin zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort, ihrem aktuellen Aussehen sowie zu ihren Erlebnissen und Befindlichkeiten enthalten.”

  • Was ich nun mache?

Ich kennzeichne tatsächlich jede Story und jeden Post als Werbung. Denn sicher ist sicher.

Aber ich unterscheide folgendermaßen:

  • wenn es sich um einen bezahlten Post handelt, für den ich Geld, Produkte oder einen Geldwerten Vorteil erhalten habe markiere ich den Post als: „Werbung/Advertising“ direkt am Anfang, so dass es jeder sehen kann.
  • Wenn es sich lediglich um Produkte, Namen, Orte oder ähnliches handelt, die ich tagge, da sie in dem Post vorkommen, jedoch selbst bezahlt habe oder nichts bezahlt habe und diese nur tagge weil es sich um Freunde handelt, markiere ich wie folgt: „Werbung, da Namensnennung“

Ich hoffe somit bleibt wenigstens bei mir ein wenig Transparenz erhalten.


  • Wie geht es denn nun weiter?

Nach wie vor fehlt es in Deutschland an der nötigen Rechtssprechung, damit die Social Media Plattformen genutzt und verstanden werden können. Viele vorhandene Vorgaben werden diesen einfach nicht gerecht. Auch die Vorgaben der Landesmedienanstalten sind nicht wirklich zutreffend und eindeutig genug. Zwar sucht jeder nach einer konstruktiven Lösung, aber grade die letzten Urteile haben für so viel Verwirrung gesorgt, dass jeder nur noch verunsichert ist. Hoffen wir also weiter, dass es bald ein eindeutiges, verständliches und nachvollziehbares Urteil zu der Problematik geben wird, mit dem wir alle leben können.

 

 

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